AGB |
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1.Geltungsbereich
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Unsere Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche, auch künftige Lieferungen und Leistungen an den Besteller. Sie gelten ferner auch für künftige Vertragsangebote, die Annahme von Angeboten und für sonstige Lieferungen, soweit nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Unsere Verkaufsbedingungen gehen als ausschließlich gültige Vertragsbedingungen anderen Regelungen, insbesondere den Einkaufsbedingungen des Bestellers, vor. Soweit eine Bestellung unter Bezugnahme auf Einkaufsbedingungen erteilt wurde, die unseren Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise nicht entsprechen, wird hiermit solchen Einkaufsbedingungen insgesamt ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen bedürfen in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für den Fall der etwaigen Unwirksamkeit oder wirksamen Abänderung einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unserer Verkaufsbedingungen gleichwohl wirksam. |
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2.Auftrag
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Jeder Auftrag bedarf zu seiner rechtsverbindlichen Annahme unserer schriftlichen Bestätigung. Alle etwaigen Nebenabreden sowie nachträglichen Ergänzungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. |
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3.Lieferbedingungen
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Die angegebenen Lieferfristen und -termine gelten als annähernd, soweit sie nicht als fix bezeichnet sind. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt den Besteller zur Geltendmachung der ihnen zustehenden Rechte erst, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Teillieferungen sind zulässig, Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10% der Gesamtmenge zulässig. Der Preis errechnet sich nach der gelieferten Gesamtmenge. |
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4.Entsorgung in der Europäischen Union
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Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt den Lieferanten von den Verpflichtungen nach § 2 Abs. 2 ElektroG (Rücknahme der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. |
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5.Lohnarbeiten
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Lohnarbeiten werden auf best-effort-basis nach aktuell technischen Stand von Sill Optics ausgeführt. Sollte sich während der Bearbeitung herausstellen, dass die Leistung mit dem bei Sill Optics vorhandenen Standard nicht vollständig durchzuführen ist, berechtigt dies den Besteller nicht, die Fertigstellung der Leistung durch einen Dritten zu verlangen bzw. zu beantragen. |
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6.Zahlungsbedingungen
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Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum, so ist ab diesem Zeitpunkt die Forderung in Höhe von 12% zu verzinsen. |
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7.Mängelrügen und Gewährleistung
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Für Mängelrügen gelten §§ 377 HGB mit der Maßgabe, dass Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferungen schriftlich und spätestens 2 Wochen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei versteckten Mängeln spätestens 2 Wochen nach der Entdeckung zu erheben sind. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmer zu rügen. Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zur Zeit des Gefahrenübergangs zugesicherte Eigenschaften, so können wir unsere Gewährleistungsverpflichtung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachkommen. Bei nachhaltigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen mit Ausnahme etwaiger Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Soweit zulässig, verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres, ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Rücklieferung erfolgt über ein von Sill Optics benanntes Transportunternehmen. |
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8.Schadensersatzansprüche
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Jedwede Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzugs, aus positiver Forderungsverletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insoweit auch insbesondere Ersatzansprüche für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei Klagen wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, wenn Schäden am Liefergegenstand eingetreten sind oder wenn die Zusicherung bezweckt, den Besteller vor dem Eintritt solcher Schäden zu schützen. |
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9.Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen aus dem Vertrag unser Eigentum. Wechsel und Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. |
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10.Entwicklung und Werkzeuge
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Alle Rechte an neuen Entwicklungen, insbesondere an neuen Designs oder optischen Berechnungen, verbleiben bei uns, auch wenn diese im Kundenauftrag gegen Bezahlung erfolgen. Der Besteller ist ohne besondere schriftliche Vereinbarung nicht berechtigt, die entwickelten Teile unter Verwendung unserer Entwicklung selbst oder durch einen Dritten herstellen zu lassen. Alle Werkzeuge oder Werkzeugeinrichtungen verbleiben in unserem Eigentum, auch wenn der Besteller hierfür bezahlt hat. Wir berechnen nur anteilige Kosten, weshalb eine Eigentumsübertragung nicht erfolgt. |
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11.Geheimhaltung
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Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig. |
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12.Erfüllungsort,Gerichtsstand,anzuwendendes Recht
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Erfüllungsort für die beiderseitigen aus dem Auftrag geschuldeten Leistungen ist Wendelstein; bei Verkauf von einem unserer Auslieferungslager dieser Ort. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen Nürnberg. Für die Rechtsverhältnisse zwischen Sill Optics und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es in Nürnberg zur Anwendung kommt. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 2000. |
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Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF Datei |
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